UmweltCluster Bayern
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Der Umweltcluster Bayern lebt von der Unterstützung vieler Akteure. Bringen auch Sie sich aktiv in den Cluster ein!

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Die Satzung des Umweltclusters Bayern unterscheidet zwischen Unternehmensmitgliedern, Fördermitgliedern und ordentlichen Mitgliedern.
Unternehmensmitglied kann jeder Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB werden, dessen Tätigkeit ganz oder teilweise in der Umweltwirtschaft liegt. Fördermitglied kann jede juristische, natürliche Person oder Vereinigung werden. Ordentliche Mitglieder des Vereins können bayerische Industrie- und Handelskammern und ihre Zusammenschlüsse, bayerische Handwerkskammern sowie der Bayerische Handwerkstag e.V. sein.

pdf Satzung

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zu den Mitgliedern:

alle Clustermitglieder

Ordentliche Mitglieder
 


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Umweltcluster Bayern

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Mitgliederzitate

„Der Umweltcluster hat ein engagiertes Team mit vielen Ideen – daher gefällt mir die Zusammenarbeit so gut! Vor allem die Veranstaltungen sowie die Unterstützung bei Internationalisierungs - vorhaben finde ich sehr hilfreich. Durch Website und Newsletter bin ich immer auf dem neuesten Stand."

(Dr. Stefanie Schraml, SCHRAML GmbH)
„Machen Sie so weiter wie bisher – eine Mitgliedschaft im Umweltcluster würde ich definitiv weiterempfehlen!"

(Michael Endres, Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.)
„Der Umweltcluster und wir, die WILO SE, haben schon vieles miteinander unternommen. Dabei haben mir vor allem die Veranstaltungen sehr gefallen. Ich freue mich auf eine weiterhin gute/enge Zusammenarbeit!"

(Mario Hübner, WILO SE)
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