Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Trägervereins Umwelttechnologie-Cluster Bayern e. V.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller und Teilnehmer (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) an Seminaren, Workshops, Schulungen und ähnlichen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltungen“ genannt) und des Trägervereins Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. (im Folgenden „Veranstalter“ genannt).

1.2 Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstalter in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Teilnehmers diesem zur Verfügung gestellten Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren ausdrücklich etwas anderes.

1.3 Teilnehmer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

1.4 Die AGBs gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGBs abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Veranstalter hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Anmeldung / Anmeldebestätigung

2.1 Sofern der Veranstalter Veranstaltungen auf seiner Webseite, in seinem Programmheft oder in sonstigen Medien bewirbt, präsentiert oder hierüber informiert stellen solche Handlungen im Allgemeinen rechtlich unverbindliche Angebote dar, welche als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dienen.

2.2 Die Anmeldung zu Veranstaltungen des Veranstalters kann über Internet, E-Mail, Brief, Telefax oder telefonisch erfolgen. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer verbindlich, die Veranstaltungsleistung in Anspruch nehmen zu wollen („Angebot“).

2.3 Ein Vertrag über die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters kommt erst zustande, nachdem der Veranstalter die Teilnahme gegenüber dem Teilnehmer schriftlich bestätigt hat („Annahme“). Der Veranstalter kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Tagen annehmen.

2.4 Da die Teilnehmerzahl für die Veranstaltungen des Veranstalters begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

2.5 Die Anmeldungen von Mitgliedern des Veranstalters werden grundsätzlich vorrangig gegenüber den Anmeldungen von Nichtmitgliedern berücksichtigt. Die Entscheidung hierzu liegt allein im Ermessen des Veranstalters.

§ 3 Leistung

3.1 Vertragsgegenstand ist im Rahmen von Veranstaltungen die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten persönlichen oder wirtschaftlichen Erfolges des Teilnehmers.

3.2 Der Veranstalter verpflichtet sich Veranstaltungsmaterial und Arbeitsmittel in dem vereinbarten Umfang zu liefern und dem Teilnehmer diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er zur Wahrnehmung des Veranstaltungsangebots erkennbar benötigt („Veranstaltungsunterlagen“).

3.3 Das Entgelt für die jeweils gebuchte Veranstaltung umfasst, soweit nichts anderes gesondert vereinbart wurde, die Teilnahme an der Veranstaltung und die Veranstaltungsunterlagen sowie Verpflegung, falls diese vom Veranstalter vorgesehen ist.
3.4 Das Entgelt versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.5 Der Veranstalter. behält sich das Recht vor, auch kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn, den Veranstaltungsablauf gegenüber den Angaben auf der Webseite oder im Programmheft abzuändern, einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Gesamtumstände dies notwendig machen und die Änderungen dem Teilnehmer zumutbar sind. Der Gesamtcharakter der Veranstaltungen ist hier durch den Veranstalter zu wahren.

3.6 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten durchgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Referenten angekündigt wurde.

3.7 Änderungen nach den Ziffern 3.5 und 3.6 dieser AGB begründen keine Rechte des Teilnehmers wie zum Beispiel auf Rückerstattung, Teilrückerstattung des Entgelts oder der Ersatz sonstiger Aufwendungen.

§ 4 Ablehnung einer Anmeldung

4.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die Anmeldung eines Mitglieds des Veranstalters zu einer Veranstaltung in begründeten Fällen abzulehnen. Ein begründeter Fall liegt insbesondere vor, wenn das Teilnehmerkontingent zuvor erreicht ist.

4.2 Für Nichtmitglieder verbleibt es bei den Regelungen gemäß § 2 dieser AGB.

§ 5 Stornierung

5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung eines Referenten, Schließung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt (äußere Umstände, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind) abzusagen oder einen Alternativtermin zu benennen.

5.2 Dem Teilnehmer ist bewusst, dass ggf. aufgrund von Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Verwaltungsakten zur Bekämpfung oder Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus oder aus ähnlichen gravierenden Gründen höherer Gewalt die Veranstaltung nicht stattfinden kann und entsprechende Leistungen vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommen werden können. In diesem Fall liegt keine vom Veranstalter zu vertretende Pflichtverletzung vor. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung, Allgemeinverfügung und des Verwaltungsaktes. Für den Fall, dass der Veranstalter aus vorgenannten Gründen an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert ist, ist der Veranstalter berechtigt, sein Angebot im Rahmen des Zumutbaren dem jeweils geltenden gesetzlichen Rahmen entsprechend anzupassen. Ist die Veranstaltung in Gänze untersagt, ist der Veran-stalter entsprechend Ziffer 5.1 berechtigt, dem Teilnehmer einen alternativen Alternativtermin zu benennen.

5.3 Sollte es einem Teilnehmer wegen einer Terminänderung durch den Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. nicht möglich sein, die Veranstaltung zu besuchen, wird dem Teilnehmer in diesem Fall die Teilnahmegebühr erstattet.

5.4 Die Absage durch den Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung. In diesem Fall erstattet der Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. die bereits geleistete Teilnahmegebühr. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeits- und Umsatzausfall können hieraus nicht abgeleitet werden.

5.5 Bei Stornierung einer Anmeldung durch den Teilnehmer zum 15. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn erstattet der Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. die gesamte bereits geleistete Teilnahmegebühr.

5.6 Bei Stornierung ab dem 14. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnet der Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. 50 % der Teilnahmegebühr als Aufwandentschädigung. Demnach wird dem Teilnehmer 50 % der Teilnahmegebühr erstattet.

5.7 Bei Stornierungen ab drei Tagen vor der Veranstaltung berechnet der Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. die gesamte Teilnahmegebühr als Aufwandsentschädigung.

5.8 Der Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. akzeptiert in den Fällen der Ziff. 5.5 und der Ziff. 5.6 ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer. Die Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer 5.6 bzw. 5.7 fällt in diesem Fall nicht an.

5.9 Storno-, Rücktritts- oder Umbuchungserklärungen bedürfen der schriftlichen Form.

§ 6 Urheberrecht

6.1 Durch das Urheberrechtsgesetz sind Vorträge und Veranstaltungsunterlagen geschützt.

6.2 Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band durch Dritte ist grundsätzlich in Veranstaltungen nicht gestattet, es sei denn der Veranstalter und die Teilnehmer erklären hierzu und zur Veröffentlichung der Bilder ausdrücklich ihr Einverständnis. Dem Veranstalter ist grundsätzlich das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden auf Band in Veranstaltungen gestattet. Die Bilder dürfen vom Veranstalter veröffentlicht werden. Die Teilnehmer haben das Recht gegen diese Veröffentlichung schriftlich zu widersprechen.#

6.3 Die dem Teilnehmer bei der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Trägervereins Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. in keiner Weise vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich zugänglich oder in sonstiger Weise genutzt werden.

6.4 Nutzungsrechte können nur durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Trägervereins Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. übertragen werden.

§ 7 Fälligkeit und Zahlung

7.1 Der entsprechenden Veranstaltungsankündigung ist die Höhe der Teilnahmegebühren zu entnehmen. Sie beziehen sich auf eine Person und einen Veranstaltungstermin.

7.2 Die Teilnahmegebühr ist drei Tage nach Rechnungsdatum fällig und hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Skonto wird nicht gewährt.

7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Ausnahmen hiervon ergeben sich explizit aus der Veranstaltungsankündigung.

7.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen vom Teilnehmer in Höhe von 9 % Punkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen, sofern der Teilnehmer nicht einen geringeren Schaden nachweist oder der Veranstalter einen höheren Schaden nachweist.

7.5 Aufrechnungen mit Gegenansprüchen sind nur statthaft, wenn vom Veranstalter die Gegenforderung unbestritten, anerkannt oder von einem Gericht rechtskräftig festgestellt ist. Der Teilnehmer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrecht nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Bankverbindung


Zahlungen haben als Überweisung auf folgendes Konto des Trägervereins Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. zu erfolgen:
Stadtsparkasse Augsburg
BIC: AUGSDE77XXX
IBAN: DE60 7205 0000 0250 9924 27

§ 9 Haftung

9.1 Jegliche Schadensersatzansprüche, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit den Leistungen entstehen, sind ausgeschlossen.

9.2 Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer als Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.

9.3 Die Haftung ist auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Der Veranstalter ist in jedem Fall berechtigt, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen.

9.4 Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten zudem nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung vom Veranstalter oder durch einen der gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Die Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen in diesen AGB gelten auch nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder durch einen gesetzlichen Vertreter von oder durch einen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen oder wenn der sonstige Schaden durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit oder wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels entstanden ist.

9.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesen Haftungsausschlüssen und Haftungsbeschränkungen unberührt.

§ 10 Widerrufsbelehrung

10.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Veranstalter nachfolgend informiert.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V., Am Mittleren Moos 48, 86167 Augsburg, Tel.: +49 821 455 798 - 0, Fax: +49 821 455 798 - 10, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster - Widerrufsformular

Wenn sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V.

Am Mittleren Moos 48

86167 Augsburg
Tel.: +49 821 455 798 - 0

Fax: +49 821 455 798 - 10

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

§ 11 Datenschutz


11.1 Die dem Trägerverein Umwelttechnologie-Cluster Bayern e.V. übermittelten personenbezogenen Daten werden digital zu Verwaltungszwecken sowie zur Abwicklung von Verträgen gespeichert und verarbeitet. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters verwiesen, die online verfügbar sind und dort jederzeit abgerufen werden können.

§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

12.1 Es gilt deutsches Recht.

12.2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Augsburg gewählt.

§ 13 Schlussbestimmungen


13.1 Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder die AGB eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt.

13.2 An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen sollten zu Nachweiszwecken schriftlich fixiert werden. Individualabreden haben in jedem Fall Vorrang.