Am 03. März 2021 boten wir über 100 TeilnehmerInnen in einem gemeinsamen Webinar mit den bayerischen Industrie- und Handelskammern einen Einblick in das Thema SCIP in der Praxis.

Seit 5. Januar besteht die Meldepflicht für besonders besorgniserregende Stoffe an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA). SCIP (“Substances of concern in products”) ist die Datenbank, in der Informationen über diese Stoffe mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent für die ECHA dokumentiert werden sollen. Davon betroffen sind gewerblich vertriebene Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung.

Derzeit bestehen in der Wirtschaft erhebliche Unsicherheiten über die Meldepflichten und bei der Benutzung dieser SCIP-Datenbank. Es besteht daher ein hoher Bedarf nach praktischer Anleitung. Diese Herausforderungen haben wir gemeinsam mit den bayerischen IHKs und externen Referenten im Rahmen dieses Webinars näher beleuchtet und außerdem Antworten auf die zahlreichen Fragen der Teilnehmenden gegeben.

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Nach der Begrüßung durch Dr. Norbert Ammann (Leitung Referat Umwelt, Energie, Rohstoffe, IHK für München und Oberbayern) führte Daniela Ratzinger (Referentin Projekte, Umweltcluster Bayern) unter den Teilnehmenden eine Kurz-Umfrage zu den Themen Artikel 33(1) und SCIP-Meldepflicht durch.

Die Umfrage ergab, dass rund 90 % der Teilnehmenden Waren an Unternehmen außerhalb Deutschlands liefern. Rund ein Viertel wurde bereits mit konkreter Aufforderung tätig zu werden auf SCIP angesprochen und rund ein Fünftel unverbindlich darauf angesprochen. Die Software IUCLID wurde bisher von über 80 % der TeilnehmerInnen noch nicht genutzt.

Zur Einführung gab Ferdinand Zotz einen Überblick zum Verständnis der chemikalienrechtlichen Pflichten mit Blick auf Fragen der Anwendung von Artikel 33(1) der EU-REACH-Verordnung und von Artikel 9 der EU-Abfallrahmenrichtlinie., Er ist Senior Managing Consultant bei Ramboll und Leiter der Abteilung Abfallwirtschaft und Ressourcenmanagement in Münchnen sowie zugelassener Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten deutsches und europäisches Abfallrecht. In diesem Kontext bearbeitet er Projekte im Auftrag öffentlicher Kunden (wie der EU-Kommission oder des deutschen Umweltbundesamts) als auch von Industriekunden

Anschließend gab Dr. Dominik Höhne, Chemiker, einen vertieften Einblick in die praktische Nutzung der SCIP-Datenbank. Bei Ramboll ist er als Senior Consultant Teil des Health Sciences Teams und befasst sich mit Fragestellungen rund um das Thema Chemikalienregulierung. Dies umfasst beispielsweise die Ausarbeitung von sozioökonomischen Analysen sowie die Analysen von Alternativen im Rahmen von REACH-Zulassungsprojekten, die Betreuung von REACH Registrierungsdossiers oder die Bewertung der Gesundheitsgefährdung von bestimmten Stoffen gemäß dem global harmonisierten System (GHS/CLP).

Zum Abschluss des Webinars stand ein intensiver Austausch und die Beantwortung der zahlreichen Fragen der Teilnehmenden zu rechtlichen und praktischen Themen in der Umsetzung der SCIP-Meldepflicht.
Sollten Sie Fragen hinsichtlich der SCIP-Meldepflicht haben, wenden Sie sich gerne an Ihre IHK in Ihrem Kammerbezirk.