Zu dem aktuellen Thema "Reduzierung von Schadstoffen – Die Wirtschaft handelt" fand am 8.5.2024 der IHK-Umweltdialog statt. Der UCB moderierte dazu am Nachmittag einen Workshop zum Thema „Schadstoffeintrag Wasser: Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung am Beispiel der Kommunalabwasserrichtlinie“ mit spannenden Ergebnissen.
Seit 2021 verfolgt die EU die Nullschadstoffambitionen. Sie will sich bis 2050 der Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden annähern. Daraus leiten sich eine Reihe von Rechtsvorschriften mit Umweltqualitätszielen ab, welche an das produzierende Gewerbe hohe Ansprüche stellen. Alle Interessierte waren zu einem Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Wirtschaft eingeladen, um über die Umsetzung und gute Lösungsansätze zu diskutieren.
Der Vormittag des IHK-Umweltdialog begann mit einer Begrüßung durch Hr. Martin Drognitz, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der IHK für München und Oberbayern. Es folgte ein Keynote-Vortrag von Dr. Markus Salomon, Mitarbeiter beim Sachverständigenrat Umwelt der Bundesregierung, zu aktuellen Aspekten der Schadstoffbelastung in Luft, Wasser und Boden. Er lobte einerseits die bisherige Schadstoffreduzierung aufgrund bestehender Regelungen. Dr. Salomon forderte andererseits auch dazu auf, dem nie dagewesenen Verlust der Biodiversität und der Klimakrise entschieden entgegenzutreten mit weitergehenden Ambitionen wie dem Nullschadstoffziel der EU. Im Anschluss daran erläuterte Herr Stefan Leiner von der EU-Kommission die Vorhaben der EU zur Schadstoffreduzierung. Dabei lud er die Anwesenden ein sich bei den öffentlichen Beteiligungen bei der Erstellung von Richtlinien einzumischen und mitzudiskutieren. Es folgte danach eine rege Podiumsdiskussion mit den Teilnehmenden Dr. Monika Kratzer (StMUV), Stefan Leiner, Alexander Flierl (MdL, Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz), Dr. Sven Hartmann (Alzchem Trostberg GmbH) und Dr. Helmut Leibinger (Net Zero Emission Labs GmbH).
Am Nachmittag folgten drei parallele Themenforen. Der UCB moderierte einen Workshop zu dem Thema "Schadstoffeintrag Wasser" mit dem Schwerpunkt auf die Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie und die Bedeutung für Unternehmen. Einträge von Spurenstoffen über das kommunale Abwasser (z.B. Arzneimittel und Kosmetika) sollen in der vom EU Parlament Anfang April 2024 beschlossenen Novelle der Kommunalabwasserrichtlinie zukünftig durch die "4. Reinigungsstufe" herausgefiltert werden. Die Begrenzung dieser schädlichen Stoffe durch kommunales Abwasser gilt als wichtiger Beitrag für den europaweiten Gewässerschutz. Dies unterstrich Hr. Dr. Martin Burger vom StMUV in seinem Impulsreferat zu Beginn. Weiterhin enthält die Novelle Ziele zur Energieautarkie der Kläranlagen, striktere Grenzwerte für Schadstoffe wie Phosphor oder Stickstoff sowie eine Herstellerverantwortung mit Kostenübernahme von mind. 80% zur Abwasserbeseitigung für die Kosmetik- und Medizinbranche. Hr. Dr. Burger betonte allerdings, dass die Novelle noch einige Hürden bis zur Umsetzung nehmen müsse und für die Umsetzung in nationales Recht einige Fragen noch offen seien. In daran anschließenden Stationengesprächen wurde rege über die Chancen und Herausforderungen für bayerische Unternehmen durch die Novellierung diskutiert sowie Wünsche und Forderungen an die Politik für eine Umsetzung formuliert.
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